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Hilfsmittel-Erprobung

Locked-in-Syndrom

Beim Locked-In-Syndrom, dessen Ursache in der Gehirnregion zu finden ist, kann der Betroffene nur noch seine Augenlider heben und senken sowie seinen Hörsinn verwenden. Bei vollem Bewusstsein kann er also weder sprachlich noch durch Bewegungen kommunizieren.

Im Gegensatz zum Apallischen Syndrom (Wachkoma) ist der Erkrankte bei völligem Bewußtsein, es fehlt ihm zur Kommunikaton nur die Ausdrucksmöglichkeit. Neben der Unmöglichkeit sich zu bewegen ist also nicht der Verlust von Sprachverständnis sondern die Unmöglichkeit der Sprachproduktion das Problem.

Da der (fast) vollständig Gelähmte sich nicht mehr bewegen kann, ist er auf Unterstützte Kommunikation dringlichst angewiesen. Mit ihrer Hilfe ist es ihm überhaupt erst möglich, sich außerhalb seiner Gedankenwelt in irgendeiner Weise auszudrücken.

Hilfsmittel bei Locked-In-Syndrom

Bei Locked-in-Syndrom mit erhaltener vertikaler Augenbeweglichkeit kann eine Augensteuerung mit geeigneter Software benutzt werden.

Sofern die Augen nicht mehr bewegt werden können, aber der Betroffene noch bewusst blinzeln kann, kann über eine Software (oder eine Funktion innerhalb der Augensteuerungssoftware) das Blinzeln erfasst werden und mithilfe einer Scanning-Software kommuniziert werden.

Als Hilfsmittel bei Locked-in-Syndrom ohne vertikale Augenbeweglichkeit und ohne der Möglichkeit des bewußten Blinzelns, ist nur noch ein Brain-Computer-Interface denkbar, d.h. eine Schnittstelle vom Gehirn zu einem Computer, die ohne Aktivierung des peripheren Nervensystems eine Mitteilung an die Außenwelt ermöglicht.

Kostenfreie Hilfsmittelberatung und Geräteerprobung bei Locked-In-Syndrom

Bei Fragen zu elektronischen Hilfsmitteln bei (z.B. Kommunikationssoftware und Augensteuerungen) wenden Sie sich einfach an einen Hilfsmittelnetzwerk-Berater in Ihrer Nähe. Benutzen Sie dazu bitte die Beratersuche nach Postleitzahl.

Zudem haben Sie die Möglichkeit elektronische Hilfsmittel unverbindlich und kostenfrei auszuprobieren. Je nach Wohnort ist es möglich, dass ein Berater zu Ihnen kommt, um mit Ihnen in gewohnter Umgebung auch bei eingeschränkter Mobilität entsprechende Hilfsmittel zu testen.

Dieser Beratungs- und Erprobungsservice ist kostenfrei und kann auch von Verwandten, Bekannten, Pflegern und Ärzten in Anspruch genommen werden.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen einfach über das Formular auf folgender Seite:

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